ALLES zur Mitgliedschaft



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Hinweis zur Bearbeitung der Mitgliedsanträge

Die Bearbeitung der Mitgliedsanträge erfolgt durch Personen mit Parkinson (PmP), die sich ehrenamtlich darum kümmern. Dieser Umstand führt zu längeren Bearbeitungszeiten, die mindestens mehrere Wochen dauern. Wir bitten daher um Geduld.

Allgemeines

Die Mitgliedschaft im PingPongParkinson Deutschland e. V. kostet nur 12 € im Jahr.

Dabei spielt es keine Rolle, ob DU aktives oder förderndes Mitglied bist. Für Firmen, Vereine oder andere Institutionen gelten die gleichen Konditionen.

WIR freuen uns über jedes neue Mitglied, DENN eine unserer wesentlichen Aufgaben ist der Aufbau weiterer Stützpunkte. Hierfür stellen wir Informationsmaterial zur Verfügung und teilen unser Know-How mit den Vereinen.

Vorteile

Neben Rabatt bei Magic Tischtennis Bremen in Höhe von 25% und für eine Ernährungsberatung bei Heike Wundram gibt es noch weitere Vorteile für unsere Mitglieder.

Kostenlose Beratung durch die Deutsche Hirnstiftung

Der PingPongParkinson Deutschland e. V. ist Mitglied der Deutschen Hirnstiftung geworden.

Parkinson hat als neurologische Krankheit Ihren Ursprung im Gehirn. Die Deutsche Hirnstiftung e. V. unterstützt unsere Mitglieder bei Fragen von der Diagnose bis zur Therapie und vermittelt Betroffenen den aktuellen Wissensstand aus Forschung und Praxis. Als Mitglied der Hirnstiftung bieten wir ein besonderes, praktisches Angebot der Selbsthilfe für Parkinsonerkrankte. Auf der Basis des Wissens der Hirnstiftung, können wir zukünftig dieses Angebot auch auf Personen mit anderen neurologischen Krankheiten ausweiten.

Servicetelefon 030 / 531 437 936
Montag – Freitag (10 – 14 Uhr)

Nutzung unseres Forums

In Kooperation mit dem Parkinson Verbund e.V. bieten wir ein Forum für unsere Mitglieder an.

Eine Entscheidungshilfe

 

Die obige Entscheidungshilfe könnt ihr hier herunterladen:

Anträge

Mitglied werden ist nicht schwer

Der Aufnahmeantrag kann entweder online gestellt werden oder ihr ladet Euch den passenden Antrag als PDF herunter und sendet uns diesen ausgefüllt per Brief zu.

 

Egal, welchen Weg Du wählst bzw. ihr wählt, hier ist auch unsere

 

PPP-Förderfonds

 

ALLGEMEINES

  • Eine Idee von Lars Rokitta
  • Eingerichtet durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21. August 2022
  • Nur Mitglieder des PingPongParkinson Deutschland e.V. dürfen Anträge stellen.
  • Förderanträge an den neuen Förderfonds dürfen ab 1.1.2023 gestellt werden

LEITER / LEITERIN 

  • Ernst Hillenkamp und Thomas Lutter
    bevollmächtigt vom geschäftsführenden Vorstand (lt. Satzung, §15)

WAS WIRD GEFÖRDERT

Analog zu den Aufgaben des Vereins laut Satzung kann auf jeweiligen Antrag folgendes gefördert werden:

I. Organisation des Freizeit- und Breitensports sowie Trainingsbetriebes in den Stützpunkten in Deutschland:

  • Erstattung des Mitgliedsbeitrages für den PingPongParkinson Deutschland e.V.
  • Zuschuss in Höhe von 2,00 Euro pro Monat für die Mitgliedsbeiträge des Tischtennisvereins (jährliche Auszahlung)

 

II. Förderung und Teilnahme an sportspezifischen Veranstaltungen, wie insbesondere Turnieren und sportlichen Wettkämpfen:

  • 20% des Bestandes des Förderfonds zum Stichtag drei Monate vor einer PPP-  Weltmeisterschaft, werden zu gleichen Teilen den Teilnehmern angeboten. Die Auszahlung erfolgt, ohne gesonderte Antragsvoraussetzungen zu gleichen Teilen an alle Antragsteller.

 

III. Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen zur Erhaltung und Förderung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohlbefinden bei Erkrankung an Parkinson:

  • Zuschuss in Höhe von 20% der Kosten für die Teilnahme an durch den  PingPongParkinson Deutschland e.V. ausgeschriebenen Tischtennis-Lehrgängen im Doppelzimmer (max. 1 Antrag pro Jahr und Mitglied).

ENTSCHEIDUNGSTRÄGER

  • Leiter / Leiterin des Fonds
  • Vorstand Finanzen

PRÜFUNG / GENEHMIGUNG / ABLEHNUNG

  • Die Prüfung des Förderantrags erfolgt durch die unter “ENTSCHEIDUNGSTRÄGER” genannten Personen.
  • Beschlüsse erfolgen mehrheitlich, d.h. bei mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen gilt der Antrag als genehmigt.
  • Überwiegt die Anzahl der Nein-Stimmen gilt der Antrag somit als abgelehnt.
  • Der Beschluss muss nicht begründet werden.

RAHMENBEDINGUNGEN

  • Die Rahmenbedingung zu einer möglichen Auszahlung müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden.
  • Diese werden auf der Mitgliederversammlung beschlossen.

SPENDENKONTO
PPP-FÖRDERFONDS

  • IBAN: DE77 2675 0001 0151 8083 26
  • Kreissparkasse Nordhorn