ALLGEMEINES
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- Eine Idee von Lars Rokitta
- Eingerichtet durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21. August 2022
- Nur Mitglieder des PingPongParkinson Deutschland e.V. dürfen Anträge stellen.
- Förderanträge an den neuen Förderfonds dürfen ab 1.1.2023 gestellt werden
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LEITER / LEITERIN
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- Ernst Hillenkamp und Thomas Lutter
bevollmächtigt vom geschäftsführenden Vorstand (lt. Satzung, §15)

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WAS WIRD GEFÖRDERT
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Analog zu den Aufgaben des Vereins laut Satzung kann auf jeweiligen Antrag folgendes gefördert werden:
I. Organisation des Freizeit- und Breitensports sowie Trainingsbetriebes in den Stützpunkten in Deutschland:
- Erstattung des Mitgliedsbeitrages für den PingPongParkinson Deutschland e.V.
- Zuschuss in Höhe von 2,00 Euro pro Monat für die Mitgliedsbeiträge des Tischtennisvereins (jährliche Auszahlung)
II. Förderung und Teilnahme an sportspezifischen Veranstaltungen, wie insbesondere Turnieren und sportlichen Wettkämpfen:
- 20% des Bestandes des Förderfonds zum Stichtag drei Monate vor einer PPP- Weltmeisterschaft, werden zu gleichen Teilen den Teilnehmern angeboten. Die Auszahlung erfolgt, ohne gesonderte Antragsvoraussetzungen zu gleichen Teilen an alle Antragsteller.
III. Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen zur Erhaltung und Förderung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohlbefinden bei Erkrankung an Parkinson:
- Zuschuss in Höhe von 20% der Kosten für die Teilnahme an durch den PingPongParkinson Deutschland e.V. ausgeschriebenen Tischtennis-Lehrgängen im Doppelzimmer (max. 1 Antrag pro Jahr und Mitglied).
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ENTSCHEIDUNGSTRÄGER
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- Leiter / Leiterin des Fonds
- Vorstand Finanzen
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PRÜFUNG / GENEHMIGUNG / ABLEHNUNG
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- Die Prüfung des Förderantrags erfolgt durch die unter “ENTSCHEIDUNGSTRÄGER” genannten Personen.
- Beschlüsse erfolgen mehrheitlich, d.h. bei mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen gilt der Antrag als genehmigt.
- Überwiegt die Anzahl der Nein-Stimmen gilt der Antrag somit als abgelehnt.
- Der Beschluss muss nicht begründet werden.
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RAHMENBEDINGUNGEN
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- Die Rahmenbedingung zu einer möglichen Auszahlung müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden.
- Diese werden auf der Mitgliederversammlung beschlossen.
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SPENDENKONTO PPP-FÖRDERFONDS
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- IBAN: DE77 2675 0001 0151 8083 26
- Kreissparkasse Nordhorn
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