Shared Decision Making (SDM) gilt als der Goldstandard medizinischer Entscheidungsfindung und erfüllt die Anforderungen des Patientenrechtegesetzes (§630 BGB). Zudem verspricht man sich von SDM eine Verbesserung der Versorgungsqualität und Patientensicherheit. Dennoch ist es im klinischen Alltag eher die Ausnahme. Im Rahmen eines G-BA[1]-Projekts wurde das multimodulare SHARE TO CARE-Programm (S2C) entwickelt, um SDM in kompletten Kliniken wirksam zu implementieren und eine kosteneffiziente Überführung in die krankenkassenfinanzierte bundesweite Regelversorgung zu ermöglichen. Die Pilotierung und Erprobung des Programms lief über Jahre an der UK SH Kiel.
Das positive Resultat veranlasste den G-BA zur Empfehlung, das Kieler Modell bundesweit einzuführen. Aktuell laufen dazu Projekte in mehreren Bundesländern. Die flächendeckende Einführung wird sich noch länger hinziehen, auch wenn Eckart von Hirschhausen als bekannter Botschafter das Projekt SHARE TO CARE promotet.
Weniger bekannt ist, dass im Rahmen des Projekts schon länger ein Tool bereitsteht, das bereits eine ganze Reihe von Entscheidungshilfen anbietet:
https://entscheidungshilfe.share-to-care.de/
Im Bereich Neurologie/Parkinson bietet das Tool konkrete Unterstützung für Patienten, die vor der Entscheidung stehen, eine invasive Therapievariante anzunehmen, also Pumpenlösungen, Tiefe Hirnstimulation, Fokussierter Ultraschall bei jeweils entsprechender Indikation. Das Tool führt schrittweise durch das Verfahren, in dessen Verlauf der Patient erkennen kann, ob eine solche Lösung zu seiner ganz spezifischen Situation passt. Im letzten Schritt trifft der Patient seine persönliche, gewichtete Entscheidung. Dieses Ergebnis wird dann in Form eines PDF-Dokuments ins nächste Arztgespräch eingebracht.
Für die Nutzung des Tools braucht man einen Benutzernamen und ein Passwort, die man bei der UKSH Kiel
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- telefonisch: 0431 50023956
- per e-mail: neurozentrum.kiel@uksh.de
erhalten kann.
Wer vor der Frage nach invasiven Therapien steht, sollte diese Unterstützung nutzen
[1] Gemeinsamer Bundesausschuss





